München – Ein an Hodenkrebs erkrankter Mann aus Bayern muss nach einem Gerichtsurteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG, Az.: L 5 KR 377/22) die Kosten für das Einfrieren von Spermien von seiner Krankenkasse erstattet bekommen, auch wenn die Keimzellen von einem... [weiter lesen]

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