Celle – Nahrungsergänzungsmittel sind nach einem Urteil keine erstattbaren Arzneimittel. Krankenkassen müssen die Kosten nicht übernehmen, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) gestern in Celle mitteilte. Nahrungsergänzung sei – mit wenigen Ausnahmen – von... [weiter lesen]
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