Stuttgart – Eine Krankenkasse muss einem Versicherten, der an Schlafapnoe leidet, keine Therapie mit Cannabisblüten bezahlen. Ein Anspruch scheitere schon daran, dass der Kläger nicht schwerwiegend erkrankt sei, teilte das baden-württembergische... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Stuttgart – Eine Krankenkasse muss einem Versicherten, der an Schlafapnoe leidet, keine Therapie mit Cannabisblüten bezahlen. Ein Anspruch scheitere schon daran, dass der Kläger nicht schwerwiegend erkrankt sei, teilte das baden-württembergische... 





