Mit dem Gesetz werden Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes gestärkt, um die Elternkompetenz auch in schwierigen Lebenslagen zu schützen; Landesprogramme zur Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen verankert, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwicklen; die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei , Staatsanwaltschaft und Gerichten verbessert sowie die krankengesetzlich finanzierten und verankerten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durch ein kontrollierendes Einladungs- und Meldewesen in den Kinderschutz eingebunden.

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