Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlich
Mit dem Gesetz werden Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes gestärkt, um die Elternkompetenz auch in schwierigen Lebenslagen zu schützen; Landesprogramme zur Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen verankert, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwicklen; die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei , Staatsanwaltschaft und Gerichten verbessert sowie die krankengesetzlich finanzierten und verankerten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durch ein kontrollierendes Einladungs- und Meldewesen in den Kinderschutz eingebunden.
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