Zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge ist für alle in Hessen wohnhaften Kinder die Teilnahme an den bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des Bundesauschusses für Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinien) in der Fassung vom 26. April 1976, zuletzt geändert am 21. Dezember 2004. Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2008 in Kraft. Ziel ist eine Verbesserung des Kinder- und Gesundheitsschutzes.
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