Auf dieser Seite des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz werden die rechtlichen Regelungen für die Förderung und Betreuung von Schulkindern in Rheinland-Pfalz erklärt. Für Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gibt es verschiedene Förder- und Betreuungsmöglichkeiten.

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