Für alle zweijährigen Kinder in Rheinland-Pfalz, die ab 1. August 2010 den dann geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wahrnehmen, werden die Kindergartenbeiträge vom Land übernommen. Dies gilt auch, wenn Zweijährige in einer Kommune wegen fehlender Plätze in den Kindergärten auf eine Kinderkrippe ausweichen müssen. Ein solcher Krippenplatz soll in diesem Fall für die Eltern ebenfalls kostenfrei sein.
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