Der Hort ist nach § 1 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Das Jugendamt soll eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten für diese Altersgruppe gewährleisten, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern nicht im Rahmen der Schule erfolgt. Die Seite des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz informiert über das Betreuungsangebot Hort, seine rechtlichen Grundlagen und Finanzierung.
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