Koblenz – Ein Arzt darf nicht für eine Beratung per Telefon und Video zu „Raumfahrt- und Regulationsmedizin“ werben. Dies sei unlauter und irreführend, erklärte das Landgericht Koblenz heute. Der Mann dürfe keine Fernbehandlung bewerben und sich nicht als Facharzt für... [weiter lesen]
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