Eine 35 Jahre alte Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das*hat*das*Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden.
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Eine 35 Jahre alte Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das*hat*das*Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden. 





