Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Mitglieder des Unterausschusses (UA) Arzneimittel nennen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März (Az.: VG 2 K 185.14) ist jetzt ...
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