Für volljährige Kinder können Eltern noch Kindergeld bekommen, wenn das Kind zum Beispiel in der Ausbildung ist oder studiert und das Einkommen unter 7680 Euro pro Jahr liegt. Was aber, wenn das Kind selbst verheiratet ist? Auch in diesem Fall kann es Kindergeld geben, entschied der Bundesfinanzhof. [mehr]

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Für volljährige Kinder können Eltern noch Kindergeld bekommen, wenn das Kind zum Beispiel in der Ausbildung ist oder studiert und das Einkommen unter 7680 Euro pro Jahr liegt. Was aber, wenn das Kind selbst verheiratet ist? Auch in diesem Fall kann es Kindergeld geben, entschied der Bundesfinanzhof. [





