Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss alle drei Monate erneuert werden, damit der Kindergeldanspruch der Eltern nicht verloren geht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch zwei Urteile (AZ: III R 66/05 und III R 68/05) entschieden. [mehr]
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