Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII, Fassung ab Aug. 2013). Dieser Artikel im Online-Handbuch Kindergartenpädagogik behandelt die Themen: Anspruch auf Förderung, Wunsch- und Wahlrecht, Umfang des Anspruchs, Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs, Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs.

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