09.10.2007 - 09.10.2007, Berlin: Brennpunktseminar für Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Soziales, der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familie, Finanzen; Wohlfahrtsverbände, Ratsmitglieder. Im Mai 2007 hat sich die große Koalition darauf verständigt, dass es ab dem Jahre 2013 einen Rechtsanspruch auf „Betreuung ab eins“ geben soll. Dafür soll noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, damit die Kommunen so schnell wie möglich mit dem Ausbau anfangen können. Die aktuelle Diskussion über einen noch umfangreicheren Ausbau der Kindertagesbetreuung hat politisch eine neue Dimension angenommen. Worum geht es dabei eigentlich? Angestrebt werden 750.000 Betreuungsplätze für Deutschland insgesamt (bisher 284.855 Plätze) bis zum Jahre 2013. Dies würde einer Versorgungsquote von 35 entsprechen. 2006 wurden (laut Statistischem Bundesamt) in Westdeutschland 6,6 aller Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut, in Ostdeutschland hingegen 37 . Dieser geplante Ausbau, vor allem in den alten Bundesländern, ist familienpolitisch sehr begrüßenswert. Umgesetzt und verwirklicht werden kann aber nur, was für die Kommunen bezahlbar ist. Die Finanzierung wird deshalb zur Schlüsselfrage. Schwierig ist in diesem Kontext, dass es bisher keine genauen Bedarfsanalysen darüber gibt, wie viele Plätze tatsächlich in welchen Bundesländern/Regionen in welchem Zeitraum gebraucht werden. Eine qualifizierte bedarfsgerechte Planung ist aber notwendig, schon um die Kosten hierfür abschätzen zu können und damit zu regeln, wie diese finanziell abgesichert werden können. Und es muss danach gefragt werden, ob der Ausbau der Kindertagesbetreuung zuerst als Förderinstrument zur qualitätsgerechten Erziehung und Bildung von Kindern oder eher als familienpolitische Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen wird. Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass nicht nur der quantitativ orientierte Ausbau wichtig ist. Ebenso muss der qualitative Ausbau, die frühe Förderung der Kinder gewährleistet sein und die Schaffung flexibler Angebotsformen, um auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern passgerecht eingehen zu können. Im Sinne einer ernstzunehmenden Qualitäts- und Personalentwicklung darf daher nicht nur über Investitionskosten (quantitativer Ausbau), sondern es muss ebenso über die Finanzierung der Betriebskosten (qualitativer Ausbau) nachgedacht werden (Altersstruktur und die Qualifizierung des in den Kindertageseinrichtungen oder mit Tagespflege beschäftigten Personals; Umgang mit verschiedenen Bildungsaspekten, wie z.B. der Umsetzung von Bildungsplänen und Sprachförderung, Öffnung von Kitas zu „Early-Excellence-Centern“). Über dieses kommunalpolitisch wichtige Thema möchten wir gern mit Ihnen gemeinsam diskutieren und laden Sie herzlich dazu ein, am 09. Oktober 2007 in Berlin dabei zu sein! Anmeldungen richten Sie bitte Per Fax an (0 30) 39001-268.
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