Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagesp
Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII, Fassung ab Aug. 2013). Dieser Artikel im Online-Handbuch Kindergartenpädagogik behandelt die Themen: Anspruch auf Förderung, Wunsch- und Wahlrecht, Umfang des Anspruchs, Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs, Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs.
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