Stuttgart – Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Zugang zu Sozialhilfeleistungen gestärkt. Legen Hilfebedürftige oder deren Betreuer in einem ersten Schreiben an das Sozialamt ihre später bestätigte Notlage offen, besteht ab Eingang des Briefs Anspruch... [weiter lesen]
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