Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte Teilzeitbeschäftigter bei der Überstundenvergütung gestärkt. Teilzeitbeschäftigte werden demnach unzulässig benachteiligt, wenn sie bei gleicher Arbeit Mehrarbeitszuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl... [weiter lesen]
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