Landessozialgericht erleichtert Zugang zu Sozialhilfe
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/169709-640-0 Stuttgart – Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Zugang zu Sozialhilfeleistungen gestärkt. Legen Hilfebedürftige oder deren Betreuer in einem ersten Schreiben an das Sozialamt ihre später bestätigte Notlage offen, besteht ab Eingang des Briefs Anspruch... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.