Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wird das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) geändert. Die Landesförderungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden im HKJGB gebündelt.Hierdurch werden die Fördersystematiken vereinheitlicht und übersichtlicher.Das Gesetz ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Das neue Gesetz umfasst die Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege für Kinder unter und über drei Jahren, für die Fachberatung, für die Fachdienste und Maßnahmen zur Beratung, Qualifikation und Vermittlung der Tagespflegepersonen, für die Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr, für die so genannte "Kleine Bauförderung" sowie für Modellprojekte und ähnliches.

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