Am 30.04.2008 beschloss die Bundesregierung das Kinderförderungsgesetz (KiföG). In erster Linie soll es den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsangebotes (für Kinder unter drei Jahren) in Deutschland beschleunigen in Deutschland beschleunigen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert auf dieser Seite über die erweiterten Pflichten und Möglichkeiten, die bis 2013 verwirklicht werden sollen.

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