Luxemburg – Wer seinen Urlaub in Coronaquarantäne verbringen muss, hat nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Zwar könne die Qualität des Urlaubs durch die Quarantäne erheblich gemindert... [weiter lesen]

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