Münster – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat der 9. Senat des... [weiter lesen]
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