Düsseldorf – Ein Mädchen aus Neuss in Nordrhein-Westfalen hat einem Urteil zufolge auch nach einer insgesamt 28 Tage langen Coronaquarantäne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Klage seiner Eltern gegen die Stadt Neuss wies das Landgericht Düsseldorf damit zurück, wie... [weiter lesen]

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