Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe empfiehlt Ärzten, die als Poolärzte am vertragsärztlichen Notdienst mitwirken, nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu ihrer Sozialversicherungspflicht zunächst abzuwarten. Der Notfalldienst mit Poolärztnen gehe in... [weiter lesen]
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