Frankfurt – Das Hessische Landessozialgericht hat „ernstliche Zweifel“ daran, ob die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen Privatärzte in dem Bundesland zur Finanzierung ihres Bereitschaftsdienstes heranziehen kann. Die Richter ordneten deshalb an, dass ein klagender... [weiter lesen]
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