Bereitschaftsdienst mit Poolärzten wird in Westfalen-Lippe zunächst fortgesetzt
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/158033-640-0 Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe empfiehlt Ärzten, die als Poolärzte am vertragsärztlichen Notdienst mitwirken, nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu ihrer Sozialversicherungspflicht zunächst abzuwarten. Der Notfalldienst mit Poolärztnen gehe in... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.