Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung seiner Zweitmeinungsrichtlinie beschlossen. Demnach dürfen künftig auch Radiologen unter bestimmten Voraussetzungen vor planbaren Aortenaneurysmaoperationen als Zweitmeinende tätig werden. Voraussetzung ist... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






