Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung seiner Zweitmeinungsrichtlinie beschlossen. Demnach dürfen künftig auch Radiologen unter bestimmten Voraussetzungen vor planbaren Aortenaneurysmaoperationen als Zweitmeinende tätig werden. Voraussetzung ist... [weiter lesen]
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