Berlin – Ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung besteht künftig auch bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahm heute eine entsprechende Ergänzung in die...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Berlin – Ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung besteht künftig auch bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahm heute eine entsprechende Ergänzung in die...





