Erfurt – Arbeitgeber können bei Zweifeln an einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Krankschreibung nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch die näheren Umstände prüfen. Der Beweiswert einer außerhalb der EU ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)... [weiter lesen]
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