Erfurt – Für Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen mit zwei nachgewiesenen Coronaimpfungen gibt es von Oktober an eine Sonderregelung. Sie würden weiterhin als vollständig geimpft gelten – auch wenn sie keine Boosterimpfung haben, teilte das Gesundheitsministerium... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






