Vorgaben bei Impfpflicht in Thüringen gelockert
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/136794-640-0 Erfurt – Für Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen mit zwei nachgewiesenen Coronaimpfungen gibt es von Oktober an eine Sonderregelung. Sie würden weiterhin als vollständig geimpft gelten – auch wenn sie keine Boosterimpfung haben, teilte das Gesundheitsministerium... [weiter lesen]
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