Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurden die Weichen für die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gestellt. Das zur Umsetzung dieser inklusiven Lösung notwendige Bundesgesetz soll in der laufenden Legislatur verabschiedet werden und zum 01.01.2028 in Kraft treten. Bereits mit der Verabschiedung des KJSG im Juni 2021 wurden jedoch u.a. gesetzliche Beratungsansprüche sowie der laut – Koalitionsvertrag unbefristete – Einsatz von Verfahrenslots/innen ab dem Jahr 2024 festgeschrieben. Somit müssen sich Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe bereits jetzt auf den Weg machen und eruieren, wie sie die Anforderungen durch das KJSG umsetzen und was es konkret dafür vor Ort braucht. Bundesweit gibt es Jugendämter, die diesen Prozess bereits angestoßen und eine Expertise dazu ausgebildet haben. Darüber hinaus haben verschiedene Modellprojekte und Begleitstudien zur Umsetzung der SGB VIII-Reform sowie zum Einsatz der Verfahrenslots/innen ihre Arbeit aufgenommen und werden entscheidende Impulse für die Praxis liefern. In der Veranstaltung sollen Ergebnisse und Erfahrungen vorgestellt sowie Gelingensbedingungen und Stolpersteine aufgezeigt und diskutiert werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei neben den Verfahrenslots/innen auf der inklusiven Sozialplanung und der Umsetzung der notwendigen Verwaltungsstrukturreform.

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