Celle – Wer ein Blankoattest aus dem Internet zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich strafbar machen. Beim Vorlegen dieser Bescheinigung werde der Anschein erweckt, es habe eine ärztliche Untersuchung stattgefunden, teilte das Oberlandesgericht (OLG)... [weiter lesen]
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