Frankfurt am Main – Wer ein verunreinigtes Medikament einnimmt, durch das das Krebserkrankungsrisiko um 0,02 Prozent steigt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Einnahme sei nicht dazu geeignet, psychische Belastungen wie Ängste oder Albträume zu verursachen,... [weiter lesen]
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