Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter wurde vom Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch verankert und soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Die unterzeichnenden Verbände fordern im Hinblick auf die Qualitätssicherung: "Im Interesse der Kinder und Familien müssen Bund, Länder und Kommunen unter Einbeziehung der relevanten Akteur:innen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für den Ganztag entwickeln und diesen mit verbindlichen Qualitätsstandards absichern. Wir fordern von Bund, Ländern und Kommunen den kontinuierlichen Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung der Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessensverbände bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Qualitätsrahmens. Dieser muss die Systeme Schule und Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen und kooperierend adressieren sowie Aussagen zum Bildungsverständnis, zu Fachkräften, zum ordnungsrechtlichen Rahmen und zur Ausgestaltung treffen. Dafür geben die unterzeichnenden Verbände Empfehlungen, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben." Der Aufruf ist aus einem Bündnis mehrerer Organisationen und Verbände im Rahmen des Zivilgesellschaftlichen Dialogs hervorgegangen.

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