Karlsruhe – Ein Arzt, der sich mit Fachaussagen an die Öffentlichkeit begibt, darf in einer Werbeanzeige damit zitiert werden. Allerdings darf dabei nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um bezahlte Äußerungen handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in... [weiter lesen]

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