Kassel – Im Homeoffice gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Maßgeblich ist die „Handlungstendenz“ hin zur beruflichen Tätigkeit, wie heute das Bundessozialgericht... [weiter lesen]

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