Kassel – Das Bundessozialgericht prüft, ob ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist.Im vorliegenden Fall begab sich der Kläger auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem... [weiter lesen]
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