Ziehen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, lassen sich jetzt als Werbungskosten höhere Pauschalen ohne Nachweis absetzen. Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 5 - S 2353/08/10007) erhöhen sich rückwirkend ab Neujahr 2008 die Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin. [mehr]
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