In der Praxis und in ihrer Lebenswelt sehen sich junge Menschen mit Behinderungen mit einem exkludierenden Sondersystem konfrontiert. Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention müssen sie jedoch auch am Übergang Schule – Beruf in den Blick genommen und als Zielgruppe bspw. der Jugendberufsagenturen (JBA) verstanden werden. Wie können sich die JBA für den Rechtskreis des SGB IX öffnen? Kann die Kinder- und Jugendhilfe als konstituierende Partnerin der JBA durch die Verankerung des inklusiven Leitgedankens im SGB VIII ihre vielfältigen potenziellen Leistungen unter Einnahme eines inklusiven Blickwinkels in die JBA einbringen? Wie können sich die Systeme ergänzen, wie kann eine Koordination der Leistungen erfolgen?Damit das Leitbild der Inklusion nach und nach auch im Übergang Schule – Beruf mit Leben gefüllt werden kann, sollen diese Fragen mit all ihren Facetten beleuchtet werden. Wert wird auf den gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch gelegt, damit die zu berücksichtigenden Einzelpunkte gewürdigt werden können.

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