Stuttgart – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des Konnektors für die Telematikinfrastruktur (TI) abgewiesen. Diese Entscheidung habe die Berufungsinstanz am vergangenen Mittwoch gefällt, teilten... [weiter lesen]
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