Berlin – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken sollen spätestens ab dem 1. Januar 2023 Mittel aus einem „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“ bekommen können, um die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 (bis April 2024) abdecken zu können. Das geht aus... [weiter lesen]
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