Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure –insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter– erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten der in diesem Bereich Verantwortlichen, deren Verhältnis zueinander und die erforderlichen Verfahrensabläufe dar.
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