Alle Schüler mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Bildung. Um zu gewährleisten, dass alle Schüler mit Behinderung dieses Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure - insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter - erforderlich. [...] Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten der in diesem Bereich Verantwortlichen, deren Verhältnis zueinander und die erforderlichen Verfahrensabläufe dar. (DIPF/Orig.).

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