Ausgehend vom SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, haben die Länder die Schulsozialarbeit in unterschiedlicher Weise geregelt. In den Schulgesetzen der Länder finden sich nur spärliche Regelungen, zumeist in Verordnungen zur Regelung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Bislang gab es keine zusammenfassende Darstellung der Gesetzes- und Verordnungslage. Mit der von [den Autoren] im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung der GEW erstellten Expertise liegt nun erstmals eine Übersicht vor. An den Beispielen von Niedersachsen und Baden-Württemberg wurde die politische Entwicklung, wie sie sich in den rechtlichen Regelungen abbildet, nachgezeichnet. (DIPF/Orig.).

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