Erfurt – Arbeitgeber, die für Urlaubsrückkehrer aus Coronarisikogebieten härtere Quarantäneregeln verhängen als von den Behörden vorgesehen, dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Bezahlung aussperren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil... [weiter lesen]

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