Berlin – Die Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87 b Sozialgesetzbuch V steht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Bedingungen verständigt, die Praxisnetze erfüllen müssen, um von ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






