Praxisnetze: KBV und Kassen einig über Kriterien zur Anerkennung
Berlin – Die Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87 b Sozialgesetzbuch V steht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Bedingungen verständigt, die Praxisnetze erfüllen müssen, um von ...
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